
Betriebsprüfungen bei Influencern und Content Creators
Mit dem starken Wachstum der Branche steigt auch das Interesse der Finanzämter, die steuerliche Situation von Online-Akteuren genauer zu prüfen.
Bei solchen Prüfungen nutzen die Behörden heute verschiedene Informationswege und gesetzliche Grundlagen – oft schon, bevor ein konkreter Verdacht besteht.
Wie Finanzbehörden vorgehen
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Dritthinweise und Meldungen
Finanzämter erhalten regelmäßig Tipps oder Mitteilungen – etwa von ehemaligen Geschäftspartnern, Agenturen oder auch aus dem persönlichen Umfeld.
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Erkenntnisse aus Agenturprüfungen
Bei Betriebsprüfungen von Marketing- und Influencer-Agenturen stoßen die Prüfer häufig auf Daten über Influencer-Aktivitäten, Kooperationen und gezahlte Honorare.
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind Plattformen verpflichtet, Einkünfte bestimmter Nutzer an die Finanzverwaltung zu melden – ein Instrument, das zunehmend aktiv genutzt wird.
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Vorfeldermittlungen im Netz
Auch ohne konkreten Anlass können Prüfer Recherchen im öffentlichen Online-Bereich durchführen, um Einkünfte oder Tätigkeiten zu bewerten.
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Öffentliche Sichtbarkeit und Transparenz
Da Influencer ihr Geschäftsmodell häufig offen präsentieren, sind Inhalte, Kooperationen und Werbeaktivitäten für Finanzämter leicht nachvollziehbar.
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Erweiterte Prüfungen und Steuerstrafverfahren
Im Zuge von Außenprüfungen oder Ermittlungen werden oftmals weitere steuerlich relevante Informationen entdeckt – im Einzelfall kann dies auch zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen.
Was Influencer jetzt beachten sollten
Gerade bei zunehmender Reichweite und internationalen Kooperationen ist eine frühzeitige steuerliche und rechtliche Strukturierung entscheidend.
Fehler in der Deklaration von Einnahmen, Sachzuwendungen oder Auslandsumsätzen können schnell zu Nachzahlungen oder Ermittlungsverfahren führen.
Unser Ansatz bei der Influencerkanzlei
Die Influencerkanzlei berät Content Creators, Agenturen und digitale Unternehmer umfassend im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Wir prüfen im Einzelfall die Rechtslage, begleiten Betriebsprüfungen und entwickeln eine individuelle Strategie im Umgang mit den Finanzbehörden.
Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Vorbereitung und Abgabe einer steuerlichen Nacherklärung oder Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO – diskret, rechtssicher und zügig.



